Befreiung von der elektronischen Aufbewahrung der Entgeltunterlagen | 1

Befreiung von der elektronischen Aufbewahrung der Entgeltunterlagen


Seit 01.01.2022 sind Arbeitgeber zur elektronischen Aufbewahrung von Entgeltunterlagen verpflichtet. Auf Antrag lässt sich eine Befreiung von der Aufbewahrungspflicht bis 2026 beantragen.

Um sicher zu gehen, dass es bei einer Betriebsprüfung zu keinerlei Problemen kommt, empfehlen wir Ihnen einen Antrag auf Befreiung zur Führung von elektronischen Unterlagen bei ihrem zuständigen Prüfdienst des Rentenversicherungsträger zu stellen. Es reicht ein formloser Antrag, der nach Bewilligung entsprechend hinterlegt wird.

Die Befreiung gilt dann vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026.

Den zuständigen Prüfdienst finden Sie hier:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/Betriebspruefdienst/Pruefbueros/pruefbueros.html

Eine Mustervorlage für einen Antrag auf Befreiung können Sie hier anfordern.

Eine Abgabefrist besteht derzeit nicht. Deshalb empfehlen wir den Antrag schnellstmöglich einzureichen.  

Danach können Sie Schritt für Schritt ihre Entgeltunterlagen zusätzlich auf eine elektronische Form umstellen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier